Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung, bestehend aus den Teilen A, B und C nach der aktuell gültigen DIN 14069. Diese enthält zusammenfassend Regelungen zum Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes bzw. Betriebes im Brandfall. Weiter finden sich dort Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
Unsere Leistungen zur Erstellung der Brandschutzordnung
Wo wird eine Brandschutzverordnung benötigt?
Eine generelle Pflicht für die Erstellung der Brandschutzordnung besteht nach heutigem Stand in Deutschland nicht. Allerdings fordern einige Rechtsvorschriften der Bundesländer diese für öffentlich zugängliche Gebäude. Weiter kann auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen oder Forderungen von Versicherungen eine Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzordnung bestehen. Dies ist z.B. für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. der Fall (siehe VdS Richtlinie).
Wie wird die Brandschutzordnung erstellt?
In Zusammenarbeit mit unseren Kunden erstellen wir die Teile A, B und C und klären Sie über die daraus resultierenden Vorgaben auf. Alle benötigten Angaben fragen wir bei Ihnen Punkt für Punkt ab. In vielen Fällen werden wir eine vor-Ort Begehung durchführen um die örtlichen Begebenheiten zu prüfen. Kontaktieren Sie uns bitte für weitergehende Informationen oder ein konkretes Angebot.
Thurner Flucht- u. Rettungswegplanung
Enzianweg 1
73337 Bad Überkingen
Tel. 07334 6081258
Fax 07334 6099716