Bei bestimmten Plänen schreibt der Gesetzgeber eine wiederkehrende Prüfung durch eine sachkundige Person vor. Während es dem Betreiber bei Flucht- und Rettungsplänen freigestellt bleibt wie und von wem er seine Pläne aktuell halten lässt, so ist es bei Feuerwehrplänen vorgeschrieben dass diese Prüfung nur durch sackundige Personen durchgeführt werden darf. Da wir diese Sachkundeprüfung nachweisen können, bieten wir unseren Kunden diese wiederkehrende Prüfungen an.
Thurner Flucht- u. Rettungswegplanung
Enzianweg 1
73337 Bad Überkingen
Tel. 07334 6081258
Fax 07334 6099716